ElektroG – Elektroaltgeräte und Herstellerpflichten einfach erklärt
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) setzt in Deutschland die WEEE-Richtlinie um. Es betrifft das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Behandlung von Elektro- und Elektronikgeräten. Bei Geräten mit fest verbauten Batterien können zusätzlich Batterieregeln relevant sein.
Worum geht es?
Das ElektroG regelt verschiedene Aspekte rund um Elektrogeräte über ihren gesamten Lebenszyklus:
Wer kann betroffen sein?
Ob und in welchem Umfang das ElektroG für ein Unternehmen relevant ist, hängt von Unternehmensrolle, Produktart und Vertriebsweg ab. Typischerweise betroffen sein können:
- Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten
- Importeure
- Händler & Onlinehändler
- Eigenmarkenanbieter
- Plattformbetreiber mit Eigenmarken
Von der Vorschrift zur praktischen Lösung
Eine gesetzliche Rücknahmepflicht ersetzt nicht die Planung eines konkreten Rücknahmestroms. Bei zurückkommenden Elektrogeräten sind je nach Gerät, Menge und Zustand unter anderem folgende Schritte zu organisieren:
- Gesammelt und abgeholt werden
- Sortiert und bewertet werden
- Auf Wiederverwendbarkeit geprüft werden
- Verwertet oder recycelt werden
Battecycle kann diesen Prozess für geeignete Projekte gemeinsam mit spezialisierten Partnern für Logistik, Transport und Verwertung abstimmen. Die gesetzlichen Pflichten und die Behandlungsvorgaben bleiben im Einzelfall zu prüfen.
Rücknahmelösung anfragenElektroG und Batterien
Viele Elektrogeräte enthalten Batterien oder Akkus. Für diese können neben dem ElektroG auch das BattDG und die EU-Batterieverordnung relevant sein. Welche Anforderungen gelten und wie die Regelwerke ineinandergreifen, hängt vom konkreten Gerät, der Batterie und der jeweiligen Rolle ab. Weitere Einordnung bieten die Seiten zum BattDG und zur EU-Batterieverordnung.