ElektroG – Elektroaltgeräte und Herstellerpflichten einfach erklärt
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) setzt in Deutschland die europäische WEEE-Richtlinie um und regelt wichtige Anforderungen an das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.
Worum geht es?
Das ElektroG regelt verschiedene Aspekte rund um Elektrogeräte über ihren gesamten Lebenszyklus:
Wer kann betroffen sein?
Ob und in welchem Umfang das ElektroG für ein Unternehmen relevant ist, hängt von Unternehmensrolle, Produktart und Vertriebsweg ab. Typischerweise betroffen sein können:
- Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten
- Importeure
- Händler & Onlinehändler
- Eigenmarkenanbieter
- Plattformbetreiber mit Eigenmarken
Von der Vorschrift zur praktischen Lösung
Eine gesetzliche Rücknahmepflicht alleine organisiert noch keine Altgeräteabholung. Wenn Elektrogeräte zurückkommen, müssen sie tatsächlich:
- Gesammelt und abgeholt werden
- Sortiert und bewertet werden
- Auf Wiederverwendbarkeit geprüft werden
- Verwertet oder recycelt werden
Diesen Prozess kann Battecycle projektbezogen koordinieren — gemeinsam mit spezialisierten Partnern für Logistik, Transport und Verwertung.
Rücknahmelösung anfragenElektroG und Batterien
Viele Elektrogeräte enthalten heute Batterien oder Akkus. Für diese können neben dem ElektroG zusätzlich das BattDG und die EU-Batterieverordnung relevant werden. Welche Anforderungen überwiegen und wie die Anforderungen ineinandergreifen, hängt vom konkreten Gerät und der Situation ab.