Gesetze & Vorschriften

ElektroG – Elektroaltgeräte und Herstellerpflichten einfach erklärt

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) setzt in Deutschland die europäische WEEE-Richtlinie um und regelt wichtige Anforderungen an das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.

Worum geht es?

Das ElektroG regelt verschiedene Aspekte rund um Elektrogeräte über ihren gesamten Lebenszyklus:

Produktverantwortung
Hersteller und Importeure tragen Verantwortung für das Ende des Lebenszyklus ihrer Produkte — auch nach dem Verkauf.
Registrierung
Wer Elektrogeräte in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich in der Regel bei der zuständigen Behörde registrieren (stiftung elektro-altgeräte register / ear).
Rücknahme & Sammlung
Hersteller und Händler können verpflichtet sein, Altgeräte zurückzunehmen und einer umweltgerechten Entsorgung zuzuführen.
Wiederverwendung & Recycling
Das Gesetz sieht eine Hierarchie vor: Wiederverwendung vor Recycling, Recycling vor sonstiger Verwertung.
Informationspflichten
Hersteller können verpflichtet sein, Informationen zu Rücknahme und umweltgerechter Behandlung bereitzustellen.
Altgeräte-Kennzeichnung
Elektrogeräte müssen mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein.

Wer kann betroffen sein?

Ob und in welchem Umfang das ElektroG für ein Unternehmen relevant ist, hängt von Unternehmensrolle, Produktart und Vertriebsweg ab. Typischerweise betroffen sein können:

  • Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten
  • Importeure
  • Händler & Onlinehändler
  • Eigenmarkenanbieter
  • Plattformbetreiber mit Eigenmarken

Von der Vorschrift zur praktischen Lösung

Eine gesetzliche Rücknahmepflicht alleine organisiert noch keine Altgeräteabholung. Wenn Elektrogeräte zurückkommen, müssen sie tatsächlich:

  • Gesammelt und abgeholt werden
  • Sortiert und bewertet werden
  • Auf Wiederverwendbarkeit geprüft werden
  • Verwertet oder recycelt werden

Diesen Prozess kann Battecycle projektbezogen koordinieren — gemeinsam mit spezialisierten Partnern für Logistik, Transport und Verwertung.

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ElektroG und Batterien

Viele Elektrogeräte enthalten heute Batterien oder Akkus. Für diese können neben dem ElektroG zusätzlich das BattDG und die EU-Batterieverordnung relevant werden. Welche Anforderungen überwiegen und wie die Anforderungen ineinandergreifen, hängt vom konkreten Gerät und der Situation ab.

Häufige Fragen

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