Gesetze & Vorschriften

ElektroG – Elektroaltgeräte und Herstellerpflichten einfach erklärt

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) setzt in Deutschland die WEEE-Richtlinie um. Es betrifft das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Behandlung von Elektro- und Elektronikgeräten. Bei Geräten mit fest verbauten Batterien können zusätzlich Batterieregeln relevant sein.

Worum geht es?

Das ElektroG regelt verschiedene Aspekte rund um Elektrogeräte über ihren gesamten Lebenszyklus:

Produktverantwortung
Hersteller und Importeure tragen Verantwortung für das Ende des Lebenszyklus ihrer Produkte — auch nach dem Verkauf.
Registrierung
Wer Elektrogeräte in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich in der Regel bei der zuständigen Behörde registrieren (stiftung elektro-altgeräte register / ear).
Rücknahme & Sammlung
Hersteller und Händler können verpflichtet sein, Altgeräte zurückzunehmen und einer umweltgerechten Entsorgung zuzuführen.
Wiederverwendung & Recycling
Das Gesetz sieht eine Hierarchie vor: Wiederverwendung vor Recycling, Recycling vor sonstiger Verwertung.
Informationspflichten
Hersteller können verpflichtet sein, Informationen zu Rücknahme und umweltgerechter Behandlung bereitzustellen.
Altgeräte-Kennzeichnung
Elektrogeräte müssen mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein.

Wer kann betroffen sein?

Ob und in welchem Umfang das ElektroG für ein Unternehmen relevant ist, hängt von Unternehmensrolle, Produktart und Vertriebsweg ab. Typischerweise betroffen sein können:

  • Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten
  • Importeure
  • Händler & Onlinehändler
  • Eigenmarkenanbieter
  • Plattformbetreiber mit Eigenmarken

Von der Vorschrift zur praktischen Lösung

Eine gesetzliche Rücknahmepflicht ersetzt nicht die Planung eines konkreten Rücknahmestroms. Bei zurückkommenden Elektrogeräten sind je nach Gerät, Menge und Zustand unter anderem folgende Schritte zu organisieren:

  • Gesammelt und abgeholt werden
  • Sortiert und bewertet werden
  • Auf Wiederverwendbarkeit geprüft werden
  • Verwertet oder recycelt werden

Battecycle kann diesen Prozess für geeignete Projekte gemeinsam mit spezialisierten Partnern für Logistik, Transport und Verwertung abstimmen. Die gesetzlichen Pflichten und die Behandlungsvorgaben bleiben im Einzelfall zu prüfen.

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ElektroG und Batterien

Viele Elektrogeräte enthalten Batterien oder Akkus. Für diese können neben dem ElektroG auch das BattDG und die EU-Batterieverordnung relevant sein. Welche Anforderungen gelten und wie die Regelwerke ineinandergreifen, hängt vom konkreten Gerät, der Batterie und der jeweiligen Rolle ab. Weitere Einordnung bieten die Seiten zum BattDG und zur EU-Batterieverordnung.

Häufige Fragen

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Rücknahme oder Verwertung — wir koordinieren den Prozess.

Für geeignete Elektroaltgerätebestände stimmen wir Rücknahme, Abholung und mögliche Verwertungswege projektbezogen ab. Angaben zu Gerätetyp, Menge, Batterien und Zustand helfen bei der ersten Einordnung.

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