Gesetze & Vorschriften

Lithium-Batterien transportieren – ADR & UN 38.3 erklärt

Wer Lithium-Batterien versenden oder abholen lassen will, muss Typ, Zustand und Sendung korrekt einordnen. Lithium-Ionen-Batterien können beim Transport gefahrgutrechtlichen Anforderungen unterliegen; eine pauschale Freigabe lässt sich daraus nicht ableiten.

Das ADR

Das ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) bildet den wesentlichen Rechtsrahmen für die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Es wird in Deutschland durch die GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) umgesetzt.

Lithium-Batterien können dem ADR unterliegen — abhängig von:

  • Batterietyp (Li-Ion, Lithium-Metall)
  • Zustand (neu, gebraucht, defekt, beschädigt)
  • Menge und Gewicht pro Sendung
  • Verpackungsform
  • Transportweg und -mittel

UN 38.3 — Was bedeutet das?

UN 38.3 bezeichnet die Prüfungen und Kriterien im UN-Handbuch Prüfungen und Kriterien, die für die Beförderung von Lithiumzellen und Lithiumbatterien relevant sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Höhensimulation (Unterdrucktest)
  • Thermische Tests
  • Schwingungstests
  • Schocktests
  • Kurzschlusstest
  • Überladungstest
  • Erzwungene Entladung
  • Aufpralltest (je nach Zelltyp)
Wichtig: UN 38.3 ist kein allgemeines Qualitätssiegel für Batterien. Der Nachweis bezieht sich auf spezifische Prüfbedingungen im Zusammenhang mit der Beförderung.

Wichtige UN-Nummern

Zustand und Transportanforderungen

Je nach Zustand einer Lithium-Batterie können unterschiedliche Anforderungen gelten:

Neue / reguläre Batterie
Gebrauchte Batterie (funktionsfähig)
Defekte Batterie
Beschädigte Batterie
Kritisch auffällige Batterie

Nicht alle Batteriezustände werden gleich behandelt. Für defekte oder beschädigte Lithium-Batterien gelten häufig schärfere Anforderungen.

Beschädigte und defekte Batterien

Für beschädigte oder defekte Lithium-Batterien können besondere Anforderungen an Verpackung und Beförderung gelten. Die Verpackungsanweisungen P908, P911 und LP906 betreffen jeweils bestimmte Fälle beschädigter oder defekter Lithiumzellen und -batterien. Eine automatische Zuordnung ist ohne Kenntnis des konkreten Zustands nicht möglich.

Transportanfrage stellen

Für eine erste Transportplanung benötigt Battecycle möglichst folgende Angaben. Sie ersetzen keine Gefahrgutklassifizierung oder Freigabe durch die zuständigen Fachleute:

  • Hersteller / Modell
  • Batterietyp (Li-Ion / Li-Metal)
  • Gewicht und Abmessungen
  • Stückzahl
  • Zustand
  • Fotos (bei Defekt)
  • Standort
  • Zielort
Batterietransport anfragen

Häufige Fragen zu ADR und UN 38.3

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Mit Angaben zu Batterie, Zustand, Menge und Standort stimmen wir projektbezogen mögliche Transporte mit spezialisierten Logistikpartnern ab. Defekte oder beschädigte Batterien werden vorab gesondert geprüft.

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