Gesetze & Vorschriften

Lithium-Batterien transportieren – ADR & UN 38.3 erklärt

Lithium-Ionen-Batterien können beim Transport gefahrgutrechtlichen Anforderungen unterliegen. Der konkrete Batterietyp und insbesondere der Zustand spielen dabei eine wichtige Rolle. Eine pauschale Aussage gilt für alle Fälle nicht.

Das ADR

Das ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) bildet den wesentlichen Rechtsrahmen für die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Es wird in Deutschland durch die GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) umgesetzt.

Lithium-Batterien können dem ADR unterliegen — abhängig von:

  • Batterietyp (Li-Ion, Lithium-Metall)
  • Zustand (neu, gebraucht, defekt, beschädigt)
  • Menge und Gewicht pro Sendung
  • Verpackungsform
  • Transportweg und -mittel

UN 38.3 — Was bedeutet das?

UN 38.3 bezeichnet einen internationalen Standard, der Prüfanforderungen im Zusammenhang mit der Beförderung von Lithiumzellen und Lithiumbatterien beschreibt. Die Prüfungen umfassen unter anderem:

  • Höhensimulation (Unterdrucktest)
  • Thermische Tests
  • Schwingungstests
  • Schocktests
  • Kurzschlusstest
  • Überladungstest
  • Erzwungene Entladung
  • Aufpralltest (je nach Zelltyp)
Wichtig: UN 38.3 ist kein allgemeines Qualitätssiegel für Batterien. Der Nachweis bezieht sich auf spezifische Prüfbedingungen im Zusammenhang mit der Beförderung.

Wichtige UN-Nummern

Zustand und Transportanforderungen

Je nach Zustand einer Lithium-Batterie können unterschiedliche Anforderungen gelten:

Neue / reguläre Batterie
Gebrauchte Batterie (funktionsfähig)
Defekte Batterie
Beschädigte Batterie
Kritisch auffällige Batterie

Nicht alle Batteriezustände werden gleich behandelt. Für defekte oder beschädigte Lithium-Batterien gelten häufig schärfere Anforderungen.

Beschädigte und defekte Batterien

Für beschädigte oder defekte Lithium-Batterien können besondere Anforderungen an Verpackung und Beförderung gelten. Die Verpackungsanweisungen P908, P911 und LP906 betreffen spezifische Fälle beschädigter oder defekter Batterien und Cells. Eine automatische Zuordnung ist ohne Kenntnis des konkreten Zustands nicht möglich.

Transportanfrage stellen

Für die Koordination eines Lithium-Batterie-Transports durch Battecycle werden folgende Informationen benötigt:

  • Hersteller / Modell
  • Batterietyp (Li-Ion / Li-Metal)
  • Gewicht und Abmessungen
  • Stückzahl
  • Zustand
  • Fotos (bei Defekt)
  • Standort
  • Zielort
Batterietransport anfragen

Häufige Fragen zu ADR und UN 38.3

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