Batterierecht — regulatorischer Überblick für Hersteller und Entsorger.
Lithium-Ionen-Batterien berühren Produkt-, Umwelt-, Transport-, Rücknahme- und Recyclingrecht. Dieser Überblick ordnet die wichtigsten Regelwerke für Unternehmen ein, ersetzt jedoch keine Prüfung des konkreten Falls oder Rechtsberatung.
Die wichtigsten Regelwerke auf einen Blick

Europäischer Rahmen für Batterien und Altbatterien über den gesamten Lebenszyklus — gilt seit 18. Februar 2024.
Mehr lesenDeutsches Durchführungsgesetz zur EU-Batterieverordnung. Regelt Registrierung, EPR und Sammlung auf nationaler Ebene.
Mehr lesenRegelt wesentliche Anforderungen an die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße — für Lithium-Batterien häufig relevant.
Mehr lesenRelevant, sobald Batterien rechtlich als Abfall einzustufen sind — national und bei grenzüberschreitenden Transporten.
Mehr lesenGilt für grenzüberschreitende Transporte von Altbatterien zwischen EU-Ländern sowie Ein- und Ausfuhren.
Relevant insbesondere für betriebliche Lagerung, Handling und interne Prozesse mit Lithium-Batterien.
EU-Batterieverordnung — was sie umfasst
Die EU-Batterieverordnung verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz: Sie betrifft nicht nur die Entsorgung, sondern den gesamten Batterie-Lebenszyklus. Welche Vorgaben wann gelten, richtet sich unter anderem nach Kategorie und Marktrolle.
Batteriekategorien
- Gerätebatterien (bis 5 kg)
- LMT-Batterien (E-Bike, E-Scooter)
- SLI-Batterien (Starten/Licht/Zünden)
- Elektrofahrzeugbatterien
- Industriebatterien (PV, BESS, USV)
Wichtige Zeitpunkte
BattDG — das deutsche Durchführungsgesetz
Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) trat am 7. Oktober 2025 in Kraft und löste das frühere BattG ab. Es setzt die EU-Batterieverordnung in nationales Recht um.
ADR / GGVSEB — Gefahrguttransport
Lithium-Batterien gelten auf der Straße häufig als Gefahrgut. Das ADR regelt Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation.
UN-Nummern Lithium-Batterien
Defekte Batterien
Das ADR unterscheidet beim Transport beschädigter oder defekter Lithium-Batterien verschiedene Risikosituationen. Je nach Zustand können besondere Verpackungsanweisungen wie P908 oder P911 relevant werden.
Der konkrete Zustand muss immer bewertet werden. Eine pauschale Einstufung ist nicht möglich.
KrWG und Abfallrecht
Sobald Batterien als Abfall einzustufen sind, greifen das Kreislaufwirtschaftsgesetz und weitere abfallrechtliche Anforderungen. Bei grenzüberschreitenden Transporten kommt eine zusätzliche fallbezogene Prüfung hinzu.
Abfalleigenschaft
Eine gebrauchte Batterie ist nicht automatisch Abfall. Entscheidend ist der konkrete weitere Umgang. Die Abfalleigenschaft hat Auswirkungen auf Transport, Dokumentation und grenzüberschreitende Verbringung.
Abfallverbringung (EU) 2024/1157
Seit dem 21. Mai 2026 gilt die neue EU-Abfallverbringungsverordnung. Bei grenzüberschreitenden Transporten von Altbatterien können Notifizierungsverfahren erforderlich sein.
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Wenn Sie operative Rücknahme- und Logistikprozesse neben Ihren Compliance-Themen strukturieren möchten, finden Sie auf der Compliance-Seite den passenden Einstieg. Die rechtliche Einordnung Ihres Einzelfalls bleibt gesondert zu prüfen.