Stand: August 2026
Leitfaden für Unternehmen

Batterierecht — regulatorischer Überblick für Hersteller und Entsorger.

Lithium-Ionen-Batterien unterliegen heute zahlreichen Produkt-, Umwelt-, Transport-, Rücknahme- und Recyclinganforderungen. Dieser Überblick strukturiert die wichtigsten Regelwerke für die betriebliche Praxis.

Rechtsrahmen

Die wichtigsten Regelwerke auf einen Blick

EU-Batterieverordnung
(EU) 2023/1542

Europäischer Rahmen für Batterien und Altbatterien über den gesamten Lebenszyklus — gilt seit 18. Februar 2024.

BattDG
seit 7. Oktober 2025

Deutsches Durchführungsgesetz zur EU-Batterieverordnung. Regelt Registrierung, EPR und Sammlung auf nationaler Ebene.

ADR / GGVSEB
Gefahrgutrecht Straße

Regelt wesentliche Anforderungen an die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße — für Lithium-Batterien häufig relevant.

KrWG / Abfallrecht
Kreislaufwirtschaftsgesetz

Relevant, sobald Batterien rechtlich als Abfall einzustufen sind — national und bei grenzüberschreitenden Transporten.

EU-Abfallverbringung
(EU) 2024/1157

Gilt für grenzüberschreitende Transporte von Altbatterien zwischen EU-Ländern sowie Ein- und Ausfuhren.

Arbeits- & Brandschutz
TRGS 510 / DGUV

Relevant insbesondere für betriebliche Lagerung, Handling und interne Prozesse mit Lithium-Batterien.

Verordnung (EU) 2023/1542

EU-Batterieverordnung — was sie umfasst

Die EU-Batterieverordnung verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz: Sie beschäftigt sich nicht nur mit Entsorgung, sondern mit dem gesamten Batterie-Lebenszyklus.

BatteriekategorisierungHerstellerverantwortung (EPR)RegistrierungKennzeichnungKonformitätsbewertungProduktinformationenRücknahmestrukturenSammelquotenBatteriepassRecyclingzieleDokumentation & ReportingSorgfaltspflichten (Due Diligence)

Batteriekategorien

  • Gerätebatterien (bis 5 kg)
  • LMT-Batterien (E-Bike, E-Scooter)
  • SLI-Batterien (Starten/Licht/Zünden)
  • Elektrofahrzeugbatterien
  • Industriebatterien (PV, BESS, USV)

Wichtige Zeitpunkte

18. Feb. 2024Grundsätzliche Geltung der Verordnung
18. Aug. 2025Symbol getrennte Sammlung Pflicht
18. Feb. 2027QR-Code und Batteriepass (LMT, EV, Industrie >2 kWh)
Aug. 2031Erste Mindestwerte Rezyklatanteil
Nationales Recht

BattDG — das deutsche Durchführungsgesetz

Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) trat am 7. Oktober 2025 in Kraft und löste das frühere BattG ab. Es setzt die EU-Batterieverordnung in nationales Recht um.

Nationale Umsetzung der EU-BatterieverordnungRegistrierung bei stiftung earHerstellerverantwortung (EPR) nationalSammelpflichten für DistributorenMeldung und ReportingÜbergangsregelungen
Gefahrgutrecht

ADR / GGVSEB — Gefahrguttransport

Lithium-Batterien gelten auf der Straße häufig als Gefahrgut. Das ADR regelt Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation.

UN-Nummern Lithium-Batterien

UN 3480Lithium-Ionen-Batterien (ohne Gerät)
UN 3481Lithium-Ionen-Batterien in oder mit Geräten verpackt
UN 3090Lithium-Metall-Batterien (ohne Gerät)
UN 3091Lithium-Metall-Batterien in oder mit Geräten verpackt

Defekte Batterien

Das ADR unterscheidet beim Transport beschädigter oder defekter Lithium-Batterien verschiedene Risikosituationen. Je nach Zustand können besondere Verpackungsanweisungen wie P908 oder P911 relevant werden.

Der konkrete Zustand muss immer bewertet werden. Eine pauschale Einstufung ist nicht möglich.

Abfallrecht

KrWG und Abfallrecht

Sobald Batterien als Abfall einzustufen sind, greifen das Kreislaufwirtschaftsgesetz und weitere abfallrechtliche Anforderungen — national und bei grenzüberschreitenden Transporten.

Abfalleigenschaft

Eine gebrauchte Batterie ist nicht automatisch Abfall. Entscheidend ist der konkrete weitere Umgang. Die Abfalleigenschaft hat Auswirkungen auf Transport, Dokumentation und grenzüberschreitende Verbringung.

Abfallverbringung (EU) 2024/1157

Seit dem 21. Mai 2026 gilt die neue EU-Abfallverbringungsverordnung. Bei grenzüberschreitenden Transporten von Altbatterien können Notifizierungsverfahren erforderlich sein.

FAQ

Häufige Fragen zum Batterierecht

Praktische Umsetzung

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