Batterierecht — regulatorischer Überblick für Hersteller und Entsorger.
Lithium-Ionen-Batterien unterliegen heute zahlreichen Produkt-, Umwelt-, Transport-, Rücknahme- und Recyclinganforderungen. Dieser Überblick strukturiert die wichtigsten Regelwerke für die betriebliche Praxis.
Die wichtigsten Regelwerke auf einen Blick
Europäischer Rahmen für Batterien und Altbatterien über den gesamten Lebenszyklus — gilt seit 18. Februar 2024.
Deutsches Durchführungsgesetz zur EU-Batterieverordnung. Regelt Registrierung, EPR und Sammlung auf nationaler Ebene.
Regelt wesentliche Anforderungen an die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße — für Lithium-Batterien häufig relevant.
Relevant, sobald Batterien rechtlich als Abfall einzustufen sind — national und bei grenzüberschreitenden Transporten.
Gilt für grenzüberschreitende Transporte von Altbatterien zwischen EU-Ländern sowie Ein- und Ausfuhren.
Relevant insbesondere für betriebliche Lagerung, Handling und interne Prozesse mit Lithium-Batterien.
EU-Batterieverordnung — was sie umfasst
Die EU-Batterieverordnung verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz: Sie beschäftigt sich nicht nur mit Entsorgung, sondern mit dem gesamten Batterie-Lebenszyklus.
Batteriekategorien
- Gerätebatterien (bis 5 kg)
- LMT-Batterien (E-Bike, E-Scooter)
- SLI-Batterien (Starten/Licht/Zünden)
- Elektrofahrzeugbatterien
- Industriebatterien (PV, BESS, USV)
Wichtige Zeitpunkte
BattDG — das deutsche Durchführungsgesetz
Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) trat am 7. Oktober 2025 in Kraft und löste das frühere BattG ab. Es setzt die EU-Batterieverordnung in nationales Recht um.
ADR / GGVSEB — Gefahrguttransport
Lithium-Batterien gelten auf der Straße häufig als Gefahrgut. Das ADR regelt Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation.
UN-Nummern Lithium-Batterien
Defekte Batterien
Das ADR unterscheidet beim Transport beschädigter oder defekter Lithium-Batterien verschiedene Risikosituationen. Je nach Zustand können besondere Verpackungsanweisungen wie P908 oder P911 relevant werden.
Der konkrete Zustand muss immer bewertet werden. Eine pauschale Einstufung ist nicht möglich.
KrWG und Abfallrecht
Sobald Batterien als Abfall einzustufen sind, greifen das Kreislaufwirtschaftsgesetz und weitere abfallrechtliche Anforderungen — national und bei grenzüberschreitenden Transporten.
Abfalleigenschaft
Eine gebrauchte Batterie ist nicht automatisch Abfall. Entscheidend ist der konkrete weitere Umgang. Die Abfalleigenschaft hat Auswirkungen auf Transport, Dokumentation und grenzüberschreitende Verbringung.
Abfallverbringung (EU) 2024/1157
Seit dem 21. Mai 2026 gilt die neue EU-Abfallverbringungsverordnung. Bei grenzüberschreitenden Transporten von Altbatterien können Notifizierungsverfahren erforderlich sein.
Häufige Fragen zum Batterierecht
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