Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 2025 — Battecycle Deutschland, Alexander Schneider & Hans Meier, Max-Planck-Str. 38, 50858 Köln
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, die Battecycle Deutschland (nachfolgend „Battecycle") gegenüber gewerblichen Kunden (Unternehmen, Händler, Hersteller) erbringt. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Battecycle stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsgegenstand
Battecycle erbringt gewerbliche Dienstleistungen im Bereich:
- Rücknahme und Entsorgung von Lithium-Batterien und Batteriesystemen
- Logistik und Transport von Lithium-Batterien (inkl. Gefahrguthandling)
- Batterietests, SOH-Diagnosen und technische Einordnung
- Compliance-Beratung gemäß BattG, BattVO und EU-Batterieverordnung
- Ankauf und Verwertung von gebrauchten Batterien
- Herstellerrücknahmesysteme und kollektive Rücknahmelösungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag oder Angebot.
§ 3 Vertragsschluss
Anfragen über das Kontaktformular oder per E-Mail stellen kein bindendes Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Battecycle zustande. Battecycle ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 4 Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Individuelle Preisvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB fällig.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die zu übergebenden Batterien korrekt zu deklarieren (Batterietyp, Zustand, Gefahrgutklasse, Anzahl, Gewicht). Fehlerhafte oder unvollständige Angaben, die zu Mehraufwand oder Schäden führen, gehen zu Lasten des Kunden. Defekte oder beschädigte Batterien sind gemäß den geltenden Gefahrgutvorschriften (ADR/IMDG/IATA) zu kennzeichnen und bereit zu stellen.
§ 6 Gefahrtragung und Eigentumsübergang
Die Gefahr geht mit Übergabe der Batterien an Battecycle oder den beauftragten Transporteur auf Battecycle über. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle durch Battecycle angekauften Materialien im Eigentum von Battecycle.
§ 7 Haftung
Battecycle haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Battecycle haftet nicht für die korrekte Entsorgung von Materialien, die der Kunde falsch deklariert hat.
§ 8 Gewährleistung
Für Mängel an erbrachten Dienstleistungen gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Battecycle hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzleistung).
§ 9 Datenschutz
Battecycle verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen (DSGVO). Näheres entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei dauerhaft vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die andere Partei hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Köln, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.