Gesetze & Vorschriften

Altbatterien & Abfallrecht in Deutschland

Nicht jede gebrauchte Batterie ist automatisch Abfall. Ob eine Lithium-Batterie noch einen wirtschaftlichen Wert besitzt, weiterverwendet werden kann oder als Altbatterie einzustufen ist, kann erheblichen Einfluss auf die weiteren Schritte haben — für Lagerung, Transport, Verwertung und Recycling.

Gebrauchte Batterie — Produkt oder Abfall?

Für den weiteren Prozess kann entscheidend sein, ob eine Batterie noch als Produkt gilt oder bereits als Abfall einzustufen ist. Relevant kann das unter anderem sein für:

  • Weiterverwendung — Eine noch funktionsfähige Batterie mit wirtschaftlichem Wert kann unter bestimmten Voraussetzungen weiter gehandelt oder eingesetzt werden.
  • Second-Life — Für eine neue Anwendung geeignete Module können einer weiteren Nutzungsphase zugeführt werden.
  • Verkauf / Ankauf — Batterien mit verbleibendem wirtschaftlichem Restwert können angekauft oder weitervermarktet werden.
  • Altbatterie / Abfall — Wenn eine weitere Nutzung technisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, ist die Batterie als Altbatterie und Abfall einzustufen.
  • Stoffliche Verwertung — Als Abfall eingestufte Batterien müssen einer geeigneten Verwertung zugeführt werden.
Battecycle prüft zuerst den Restwert.

Bevor ein Batteriebestand der Verwertung zugeführt wird, prüfen wir Ankauf, Second-Life und Wiederverwendung. Nur wenn diese Wege technisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll sind, wird der Bestand der stofflichen Verwertung übergeben.

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz bildet in Deutschland einen zentralen abfallrechtlichen Rahmen. Es setzt unter anderem die europäischen Abfallrahmenrichtlinien um und legt Grundsätze für Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling und Verwertung von Abfällen fest.

Im Bereich Batterien wirkt das KrWG zusammen mit der EU-Batterieverordnung, dem BattDG und den spezifischen Anforderungen an Altbatterien.

AVV — Abfallverzeichnis-Verordnung

Die Abfallverzeichnis-Verordnung enthält ein Verzeichnis der Abfallarten mit den zugehörigen sechsstelligen Abfallschlüsseln (AVV-Nummern). Für Lithium-Batterien können je nach Typ, Zustand und Einstufung unterschiedliche Abfallschlüssel relevant sein.

16 06 05
Batterien und Akkumulatoren, nicht gefährlich — für bestimmte Batterietypen, die nicht als gefährlich eingestuft sind.
16 06 01*
Bleibatterien — gefährlicher Abfall; für Blei-Säure-Akkumulatoren.
20 01 33*
Batterien und Akkumulatoren aus gefährlichen Stoffen (Haushalte, ähnliche Quellen).
20 01 34
Batterien und Akkumulatoren ohne gefährliche Stoffe.

Verwertung und Recycling

Altbatterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Für gewerbliche Bestände gilt, dass sie einer geeigneten Verwertung beziehungsweise einem zugelassenen Recyclingprozess zugeführt werden müssen.

  • Vorbereitung zur Wiederverwendung — Prüfung, ob Batterien oder Komponenten noch genutzt werden können.
  • Recycling — Aufbereitung und Rückgewinnung von Rohstoffen wie Lithium, Kobalt, Nickel und weiteren Materialien.
  • Sonstige Verwertung — Energetische oder andere Verwertungswege, wenn Recycling nicht möglich ist.

Die tatsächliche stoffliche Verarbeitung erfolgt bei Battecycle projektabhängig über geeignete spezialisierte Recyclingpartner.

Grenzüberschreitende Verbringung

Sollen Altbatterien ins Ausland verbracht werden — zum Beispiel zur Verwertung in einer anderen EU-Länder — können zusätzliche Anforderungen aus dem europäischen Abfallverbringungsrecht gelten. Für bestimmte Abfallströme ist eine Notifizierung erforderlich. Die konkreten Anforderungen hängen von Abfallart, Herkunfts- und Zielland sowie dem Verwertungsweg ab.

Europaweite Projekte über unser Netzwerk

Battecycle koordiniert auch europaweite Batterieprojekte und grenzüberschreitende Rücknahmelösungen — gemeinsam mit spezialisierten Partnern. Die Einhaltung der jeweils geltenden Verbringungsvorschriften liegt dabei beim beauftragten Fachpartner.

Von der Regulierung zur praktischen Lösung

Abfallrechtliche Anforderungen müssen operativ umgesetzt werden. Battecycle unterstützt projektbezogen bei:

  • Bestandsbewertung & Restwertprüfung
  • Ankauf geeigneter Bestände
  • Second-Life-Prüfung
  • Rücknahme & Abholung
  • Verpackung nach ADR
  • Transport deutschlandweit
  • Zwischenlagerung
  • Übergabe an Recyclingpartner
  • Europaweite Koordination
  • Dokumentation
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Häufige Fragen zum Abfallrecht

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