EinordnungEntwicklungsschutz und Kostenklarheit
Testing, Aufarbeitung, Verpackung, Logistik und Recycling werden als getrennte Leistungen kalkuliert. Eine mögliche Kaufprüfung betrifft nur geeignete, veräußerbare Bestände und ist keine pauschale Übernahme geöffneter Module. Bei unklarer Historie, zusätzlichem Sicherungsaufwand oder fehlender Eigentümerfreigabe können Kosten für Prüfung, Verpackung oder Verwertung entstehen; eine Vergütung ist nicht garantiert.
Vertrauliche Entwicklungsdokumente werden nur im erforderlichen Zweck und Umfang verarbeitet. Sicherheitsinformationen, bekannte Veränderungen und Transportdaten müssen vollständig bleiben. Typenschilder, Seriennummern und Warnhinweise dürfen nicht entfernt oder überklebt werden. Transport- und Verpackungsanforderungen werden am konkreten Zustand nach ADR, BAM-Informationen und den tatsächlichen Versandbedingungen bewertet.
Die EU-Batterieverordnung 2023/1542 und das KrWG helfen bei der Einordnung von Produkt, Abfall und Verantwortung, entscheiden aber nicht allein über die Eignung eines Projekts. DKE ist eine Normungsorganisation; eine DKE- oder CE-Zertifizierung, Systemfreigabe oder neue technische Genehmigung ist nicht Teil einer Restbestandsabwicklung. Eine Systemzulassung wird ausdrücklich nicht mit angeboten.
Für die erste Meldung genügen meist eine Projektliste, Fotos von Gehäuse und Typenschild, bekannte Änderungen, Lagerort, Ansprechpartner und die gewünschte Entscheidung. Entwicklungsunterlagen müssen nicht vollständig weitergegeben werden. Vertrauliche Schaltbilder, Versuchsdaten oder Kundendokumente werden nur angefordert, wenn sie für Eigentum, Sicherheit, Verpackung oder eine ausdrücklich beauftragte Entscheidung erforderlich sind.